Finanzierung

Was ist eine internationale Jugendbegegnung?

An einer internationalen Jugendbegegnungen nehmen junge Menschen (zwischen ca. 12 und 26 Jahren – je nach Förderer) aus zwei (bilateral), drei (trilateral) oder mehreren (multilateral) Ländern teil.

Für internationale Jugendbegegnungen gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit, d.h. es sollte immer eine Hin- und eine Rückbegegnung geben. Aus den Partnerländern sollten möglichst gleich viele Jugendliche beteiligt sein (Prinzip der Ausgewogenheit).

Wichtigstes Kriterium für die Förderung ist der Begegnungscharakter: Es gibt ein gemeinsames Programm und eine gemeinsame Unterbringung (ggf. auch in Gastfamilien). Die TeilnehmerInnen können aufeinander zugehen, sich gegenseitig kennenlernen und gemeinsame Aktivitäten entwickeln. Sie sind maßgeblich an der Organisation der Begegnung und an der Erarbeitung des Programms beteiligt. Gemeinsame Aktivitäten, Themen oder Programmpunkte sind z.B. Spiel und Sport, Erlebnispädagogik, Medien, Theater, Kreativität, Tanz, Politik oder Umweltschutz. Insbesondere Internationale Begegnungen, die als Workshops, Seminare oder Workcamps veranstaltet werden, können sich schwerpunktmäßig mit einem Thema befassen; eine Internationale Jugendbegegnung kann aber auch viele verschiedene Themen und Aktivitäten umfassen.

In der Regel können Schüleraustausche, internationale Musik und Theaterfestivals (ohne Begegnungscharakter), internationale Sportwettkämpfe (ohne Begegnungscharakter) sowie Programme mit überwiegend touristischem Charakter (z.B. Rundreisen und Studienreisen ohne Partnergruppe) oder Begegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften nicht als Internationale Jugendbegegnung aus überregionalen Mitteln gefördert werden. Einige Förderer (z.B. DPJW, Tandem oder DFJW bieten neben der Förderung internationaler Jugendbegegnungen auch Fördermöglichkeiten für den Schulaustausch, das Erlernen von Sprachen, Begegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften, Familienaufenthalte usw. Im Allgemeinen können nur Projekte von anerkannten Trägern der außerschulischen Jugendbildung gefördert werden. Die verantwortlichen LeiterInnen sollen Erfahrungen in der internationalen Jugendendarbeit haben. Innerhalb der Jugendverbände erfolgt die Förderung über das sogenannte Zentralstellenverfahren (ZV) über die jeweilige Bundesgeschäftsstelle oder Zentralstelle des Verbandes oder seines Dachverbandes. Daneben gibt es für andere Träger und Initiativen das Länderstellenverfahren (LV) über die zuständigen Landesjugendämter, Landesministerien oder Regierungspräsidien bzw. Landschaftsverbände. Bei Stiftungen, Firmen usw. können die Veranstalter natürlich direkt anfragen. Die Zentralstellen bzw. die Länderstellen überprüfen, ob die Anträge förderfähig sind und den Förderrichtlinien entsprechen und leiten sie dann an die zuständigen Förderer weiter. Die Antragstellung erfordert aufgrund der Antragsfristen einen Vorlauf von oft mehr als einem Jahr und somit eine langfristige Planung. Die Förderorganisationen haben jeweils eigene Fristen für die Abgabe der Förderanträge. Da die Anträge aber über Zentralstellen oder Länderstellen eingereicht werden, sind für die Einreichung der Anträge die Fristen der Bundesgeschäftsstellen bzw. Dachverbände oder der Länderstellen entscheidend – und nicht die Fristen der Förderorganisation. Bei JUGEND für Europa können Anträge von den Trägern direkt gestellt werden. Hier gibt es – je nach Aktion – mehrere Antragsfristen pro Jahr. Fördermittel werden als Zuschüsse und somit als Teilfinanzierung gewährt. Dazu kommt ein Eigenanteil der TeilnehmerInnen sowie ggf. Gelder von Stiftungen oder Sponsoren. Der Förderbetrag setzt sich i.A. aus Reisekosten (Förderung als prozentualer Anteil an den Reisekosten oder entsprechend den Fahrkostentabellen der Förderorganisationen), Aufenthaltskosten (Unterbringung und Verpflegung, Förderung durch eine Pauschale pro TeilnehmerIn und Tag) und Kosten für die Vor- und Nachbereitung (Organisationskosten, Sprachmittlung u.a.) zusammen. Dabei wird normalerweise folgende Förderlogik zugrundgelegt: Der reisende Partner trägt die Reisekosten – und nur er erhält dafür die Förderung. Der gastgebende Partner trägt alle Kosten für den Aufenthalt der Teilnehmer und für die Durchführung des offiziellen Programms – und nur er erhält dafür Zuschüsse. Zuschüsse zu Vor- und Nachbereitungder Begegnung gibt es meist für beide Partner.

 

Förderung von Internationalen Jugendbegegnungen im Bereich der Naturfreundejugend Deutschlands

Über die Bundesgeschäftsstelle der Naturfreundejugend Deutschlands als so genannte Zentralstelle können Jugend- und Fachkräftebegegnungen aus Mitteln des Programms "Internationale Jugendarbeit" im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert werden. Die Naturfreundejugend Deutschlands fungiert als Zentralstelle für das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW), das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW), das Deutsch-Tschechische Koordinierungszentrums TANDEM, das Deutsch-Israelische Koordinierungszentrum ConAct sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ, für alle übrigen Länder). Für einige Länder kann eine Förderung aus so genannten bilateralen Mitteln erfolgen, die speziell für den Jugendaustausch mit diesen Ländern zur Verfügung gestellt werden. Hier können wir i.a. eine höhere Förderung zusagen, benötigen die Anmeldungen jedoch i.a. schon im Spätsommer oder Herbst des Vorjahres. Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme mit allen anderen Ländern sowie für weitere Maßnahmen mit den genannten Ländern, die nicht aus bilateralen Mitteln gefördert werden können, können aus den so genannten Globalmitteln (Längerfristige Förderung der Naturfreundejugend Deutschlands im Bereich der Internationalen Jugendarbeit) gefördert werden. Hier benötigen wir die Anmeldungen bis zum 15. Februar des laufenden Jahres. Die ausführlichen Förderrichtlinien und die erforderlichen Formulare finden sich auf den Webseiten der Förderer

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Deutsch-Polnisches Jugendwerk

Deutsch-Tschechisches Koordinierungszentrum Tandem

Deutsch-Israelisches Koordinierungszentrum ConAct

Deutsch-Französisches Jugendwerk

Maximale Fördersätze des Kinder- und Jugendplanes des Bundes für Internationale Jugendbegegnungen

Bilaterale Begegnungen zwischen Jugendgruppen (Globalmittel)
  • Tagessatz für Veranstaltungen in Deutschland: EUR 15,--
  • Zuschlag für Teilnehmende aus Deutschland an Veranstaltungen im Ausland: EUR 26,-- (höchstens EUR 383,-- je Maßnahme), Fahrtkosten laut beiliegender neuer Fahrtkostentabelle
Seminare und andere Veranstaltungen mit einem gemeinsamen Arbeitsprogramm sowie multilaterale Jugendbegegnungen
  • Tagessatz für Veranstaltungen in Deutschland: EUR 15,--
  • Zuschlag für Teilnehmende aus Deutschland und aus dem Ausland an Veranstaltungen in Deutschland: EUR 51,-- (höchstens EUR 1534,-- je Maßnahme)
  • Zuschlag für Teilnehmende aus Deutschland an Veranstaltungen im Ausland: EUR 26,-- (höchstens EUR 383,-- je Maßnahme), Fahrtkosten laut Fahrtkostentabelle
Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit (bilaterale Mittel, Fachkräfteprogramme s.u.)
  • Tagessatz für Veranstaltungen in Deutschland: EUR 15,--
  • Zuschlag für Teilnehmende aus Deutschland und aus dem Ausland an Veranstaltungen in Deutschland: EUR 51,-- (höchstens EUR 1534,-- je Maßnahme)
  • Zuschlag für Teilnehmende aus Deutschland an Veranstaltungen im Ausland: EUR 51,-- (höchstens EUR 767,-- je Maßnahme), Fahrtkosten laut Fahrtkostentabelle
Internationale Maßnahmen mit Fachkräften
  • Tagessatz für Veranstaltungen in Deutschland: EUR 20,--
  • Zuschlag für Teilnehmende aus Deutschland und aus dem Ausland an Veranstaltungen in Deutschland: EUR 77,-- (höchstens EUR 1534,-- je Maßnahme)
  • Zuschlag für Teilnehmende aus Deutschland an Veranstaltungen im Ausland: EUR 51,-- (höchstens EUR 511,-- je Maßnahme), Fahrtkosten laut Fahrtkostentabelle

Verwendung des Zuschlags für:

  • Sprachmittler im Inland/Übersetzungen
  • Programmabsprachen (Telefon, Telefaxe, Briefe etc.)
  • Erstellung von Vorbereitungsmaterial
  • Veröffentlichungen, Publikationen, Videos, CD-ROM etc. als Dokumentation der Ergebnisse und für die Öffentlichkeit (Belegexemplar!)
  • Im Einzelfall Honorare für Vorträge, die der Vorbereitung der Gruppe dienen (nicht für Hauptamtliche des Trägers)
  • Fahrkosten und Verpflegung sowie ggf. Übernachtungen (wenn überregional)
  • Vorbereitungs- und Nachbereitungstreffen (mit entsprechender inhaltlicher Begründung auch im Gastland, Achtung: Vor- und Nachbereitungen können nur im gleichen Kalenderjahr wie die Maßnahme gefördert werden.
Voraussetzung ist die Beachtung der Aufgaben von besonderer Bedeutung nach I.2. KJP

Der Sachbericht muss gesonderte Aussagen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming und zur Einbeziehung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund enthalten.

Förderungsmöglichkeiten für Internationale Begegnungen

EU-Aktionsprogramm JUGEND in Aktion

Jugend für Europa Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228-9506220 Telefax: 0228-9506222 E-Mail: zj7zf7ze7z@7zj7zf7ze7zm7za7zi7zl7z.7zd7ze7
Internet: www.webforum-jugend.de

Das Büro „Jugend für Europa“ ist die Deutsche Agentur für das EU-Aktionsprogramm JUGEND in Aktion. Innerhalb des Programms gibt es mehrere Aktionsbereiche. Die wichtigsten enthält die folgende Aufstellung:

Aktion 1.1 Jugendbegegnungen Im Aktionsbereich 1 werden Projekte gefördert, bei denen es um die direkte Begegnung von Jugendgruppen aus Programmländern von „JUGEND in Aktion“ oder Drittländern geht. Die Antragsfristen finden sich unter www.webforum-jugend.de. Gefördert werden 6 bis 21 Begegnungstage (ohne Reisetage); die Förderung erfolgt nach Tagessätzen. Die nationalen Reisekosten der TeilnehmerInnen der Aufnahmegruppe vom Heimat- zum Begegnungsort und zurück sind bis zu 70% förderfähig. Aktion 1.2 Initiativen Jugendlicher Mit dieser Aktion werden nationale und transnationale Jugendinitiativen als selbstorganisierte Aktivitäten einer Gruppe von jungen Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren unterstützt. Die Antragsfristen finden sich unter www.webforum-jugend.de. Aktion 1.3 Projekte der partizipativen Demokratie
Diese Aktion, auch "Jugenddemokratie-Projekte" genannt, unterstützt junge Menschen dabei, sich aktiv an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen im demokratischen System zu beteiligen. Die Projekte müssen ein thematisches Konzept haben, das entweder die allgemeinen Prioritäten des Programms JUGEND IN AKTION aufgreift (Partizipation; kulturelle Vielfalt; Europäische Bürgerschaft; soziale Integration) oder die Zukunft Europas bzw. die politischen Prioritäten im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich behandelt. Die Antragsfristen finden sich unter www.webforum-jugend.de. Aktion 2 Europäischer Freiwilligendienst Im Rahmen dieses Programms können sich junge Leute zwischen 18 und 25 Jahren (ggf. auch älter) als Freiwillige für 2 Wochen bis 12 Monate in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland engagieren. Dies ermöglicht es, ein anderes Land und eine andere Sprache intensiv kennen zu lernen. Die Antragsfristen finden sich unter www.webforum-jugend.de.

Aktion 4.3 Training und Vernetzung von in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen
Mit dieser Unteraktion wird die Ausbildung insbesondere von Projektverantwortlichen, JugendberaterInnen und pädagogischen ProjektmitarbeiterInnen unterstützt. Gefördert werden Begegnungen, die Zusammenarbeit und Ausbildung bei der europäischen Jugendarbeit sowie die Entwicklung von Projekten im Rahmen des Programms JUGEND IN AKTION. Somit können Projekte in der Aktion 4.3 zum einen einen allgemeinen Beitrag zur Europäischen Jugendpolitik leisten, zum anderen aber auch Folgeprojekte vorbereiten, die später mit dem Programm JUGEND IN AKTION realisiert werden sollen. Dies kann beispielsweise durch projektvorbereitende Besuche geschehen. Besondere Bedeutung wird Projekten beigemessen, die die Beteiligung von benachteiligten jungen Menschen fördern, für die eine Teilnahme an Gemeinschaftsmaßnahmen besonders schwierig ist. Die Unteraktion 4.3 gliedert sich wiederum in acht verschiedene Projektmaßnahmen auf: Job Shadowing, Projektvorbereitende Besuche, Auswertungstreffen, Kurzstudienreisen, Aufbau von Partnerschaften, Seminare, Trainingskurse und Netzwerkaktivitäten.

Aktion 5.1. Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen für Jugendpolitik
Ziel ist die Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich durch Anregung eines strukturierten Dialoges zwischen politischen Entscheidungsträgern und jungen Menschen. Es werden Veranstaltungen für junge Menschen gefördert, die jeweils von dem Mitgliedstaat organisiert werden, der den Ratsvorsitz der Europäischen Union innehat, sowie Jugendveranstaltungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene unterstützt, die die Veranstaltungen im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes vorbereiten sollen.

Aktion 5.3. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen Im Rahmen dieser Aktion kann die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit im Jugendbereich tätigen internationalen Organisationen, insbesondere dem Europarat und den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen, unterstützt werden.

Kinder- und Jugendplan des Bundes

Aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) werden außerschulische Begegnungs- und Austauschmaßnahmen (inkl. Europäische Jugendwochen, jugendpolitische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, Fachkräfteaustausch, bi-, tri- und multilaterale Maßnahmen) gefördert. Außer bei Fachkräfteprogrammen können junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahre für eine Laufzeit von 5 bis 30 Tagen gefördert werden. Das Prinzip der Gegenseitigkeit und das Prinzip der Ausgewogenheit werden hoch gewichtet.

Die Antragstellung erfolgt über Zentralstellen der Verbände bzw. Dachverbände bzw. über die zuständigen Stellen der Bundesländer.

Deutsch-Polnisches Jugendwerk Friedhofsgasse 2
14473 Potsdam Telefon: 0331/284 79-0 Telefax: 0331/ 29 75 27
E-Mail: ubhuuhuehurhuohu@hudhuphujhuwhu.huohurhugh Internet: www.dpjw.org

Freie (gemeinnützige) und öffentliche Träger erhalten Zuschüsse für deutsch-polnische Jugendbegegnungen (auch mit Drittländern) und Praktika bis zu 3 Monaten (Alter: 12 bis 26 Jahre)

Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch – TANDEM

Maximilianstraße 7
93047 Regensburg
Telefon: 09 41/58 55 70
Telefax: 0941/58 55 722 E-Mail: etbeabenbedbeebembe@betbeabenbedbeebembe-beoberbegbe.bedbeeb Internet: www.tandem-org.de

Gefördert werden deutsch-tschechische Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme, berufliche Praktika, Hospitationen (Alter: 12 bis 26 Jahre)

Deutsch-Französisches Jugendwerk

Molkenmarkt 1-3
10179 Berlin
Tel: 030/288 757-0
Telefax: 030/288 757-88
E-Mail: di0dn0df0do0d@0dd0df0dj0dw0d.0do0dr0dg0
Internet: www.dfjw.org

Freie gemeinnützige und öffentliche Träger (Jugendverbände, Sportvereine, Schulen, Hochschulen, Gemeinden, Berufsbildungseinrichtungen usw.) erhalten Zuschüsse für deutsch-französische Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme, auch mit Drittländern (Alter: 12 bis 27 Jahre).

ConAct -Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch

Altes Rathaus Markt 26
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491/4202-60 Telefax: 03491/4202-70
E-Mail: gi6gn6gf6go6g@6gc6go6gn6ga6gc6gt6g-6go6gr6gg6g.6gd6ge6
Internet: www.ConAct-org.de

Gefördert werden deutsch-israelische Austauschmaßnahmen für Jugendliche und Fachkräfte, berufliche Praktika, freiwillige Hospitationen (Alter: 12-26 Jahre) und unter besonderen Voraussetzungen auch trilaterale Begegnungen (z.B. mit Polen).

Stiftung Demokratische Jugend

Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Telefon: 030/294 52 89
Telefax: 030/ 294 52 81
E-Mail: 2bz2uz2ez2rz2oz2@z2jz2uz2gz2ez2nz2dz2sz2tz2iz2fz2tz2uz2nz2gz2.z2oz2rz2gz
Internet: www.jugendstiftung.org

Gefördert werden internationale Jugendbegegnungen, die von Vereinen und Initiativen in den neuen Bundesländern und in Berlin durchgeführt werden (Alter: 12 bis 27 Jahre). Die Anträge sind vier Monate vor Beginn der Maßnahme zu stellen (Antragsformulare unter obiger Adresse).

Robert Bosch Stiftung

Postfach 10 06 28
70005 Stuttgart
Tel: 0711/460 84-0
Telefax: 0711/460 84-94
E-Mail: brbbbsbgb@bbbobsbcbhb-bsbtbibfbtbubnbgb.bdbe
Internet: www.bosch-stiftung.de

Freie gemeinnützige und öffentliche Einsatzstellen und Trägerorganisationen erhalten eine finanzielle Unterstützung für neue Formen von Freiwilligendiensten in Deutschland und mit den Ländern Mittel- und Osteuropas (Einsatzkosten von Freiwilligen, begleitende Seminare, Qualifizierung von Einsatzstellen und Trägerorganisationen, Projekte von Freiwilligen).

Weitere internationale Projekte, insbesondere mit den Ländern Mittel- und Osteuropas, werden von der Robert Bosch Stiftung gefördert (vgl. aktuelle Aufstellung auf der Webseite).

Stiftung West-Östliche Begegnungen

Friedrichstr. 176-178
10117 Berlin
Telefon: 030/204 48 40
Telefax: 030/204 48 40
Internet: www.stiftung-woeb.de

Freie gemeinnützige und öffentliche Träger erhalten Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen mit den GUS-Staaten und den baltischen Ländern.

Landesjugendplan (o.ä. – je nach Bundesland)

(beim Landesjugendamt, Landesjugendministerium bzw. den Landschaftsverbänden oder Regierungspräsidien des jeweiligen Bundeslandes erfragen)

Kommunale Förderungen (beim Kreis- bzw. Stadtjugendamt erfragen) Städtepartnerschaften
Beim Deutschen Städtetag werden Städtepartnerschaften zentral registriert:

Deutscher Städtetag
Lindenallee 13-17
50968 Köln
Telefon: 0221/3771-312
Telefax: 0221/3771-128
Internet: www.staedtetag.de