Lettland
1.1 Landeskennzeichen
1.2 Internationale Telefon-Vorwahl
1.3 Allgemeine Informationen
1.4 Informationen zum Staatsaufbau
1.5 Einreise- und Zollbestimmungen
1.6 Währung und Geldwechsel
1.7 Gesundheit
1.8 Botschaften und Konsulate
1.9 Wichtige Telefonnummern
2.1 Tourismus
2.2 Tourismus-Informationen
2.3 Links zum Thema Tourismus
2.4 Verkehr
2.5 Unterkünfte
2.6 Einkaufsmöglichkeiten, Essen und Trinken
2.7 Links: Weitere Informationen
3.1 Jugendarbeit und Jugendpolitik
3.2 Jugendschutz, kinder- und jugendrelevante Gesetze, altersbezogene gesetzliche Bestimmungen
3.3 Weitere Informationen
3.4 Schulsystem und Bildungswesen
4.1 Natur und Umwelt
4.2 Großschutzgebiete
4.3 Welterbestätten
1. Übersicht
1.1 Landeskennzeichen: LV
1.2 Internationale Telefon-Vorwahl: +371
1.3 Allgemeine Informationen
Ländername: Republik Lettland (lettisch: Latvijas Republika)
Fläche: 64 597 km²
Einwohner: 2,29 Millionen (59 % Letten, 29 % Russen, 4 % Weißrussen, 7 % andere Nationalitäten)
Hauptstadt: Riga, Einwohner (ca. 731.000 Einwohner)
Weitere wichtige Städte: Daugavpils (ca. 110.000 Einwohner), Liepāja (ca. 86.000 Einwohner), Jelgava (ca. 66.000 Einwohner), Jūrmala (ca. 56.000 Einwohner), Ventspils (ca. 44.000 Einwohner), Rēzekne (ca. 37.000 Einwohner)
Religionen: Protestanten (ca. 55 %), Katholiken (ca. 24 %), konfessionslos (ca. 12 %), Russisch-Orthodoxe (ca. 9 %)
Amtssprache: Lettisch, Russisch weit verbreitet
Währung: 1 Lats (LVL/Ls) (Pl. Lati) = 100 Santims (Pl. Santimu)
Geographische Lage: Lettland liegt in Nordeuropa zischen Litauen, Belarus, Russland und Estland. Es ist ein Anrainerstaat der Ostsee.
Lettland ist seit dem 01.05.2004 Mitglied der EU.
1.4 Informationen zum Staatsaufbau
1.5 Einreise- und Zollbestimmungen
Nach dem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Mai 2004, trat Lettland am 21.12.2007 offiziell dem Schengen-Raum bei. Somit können alle EU-Bürger die lettische Grenze ohne jegliche Passkontrolle passieren. Die Kontrollen für Flugreisende entfallen allerdings erst zum Flugplanwechsel Ende März. Jeder Reisende ab 16 Jahren sollte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr dürfen mit eigenem Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild nach Lettland einreisen oder müssen im Reisepass der Eltern eingetragen sein. Für Reisen von EU-Bürgern nach Lettland, die länger als 90 Tage im Halbjahr dauern, ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig.
Über eventuell abweichende Regelungen und spezielle Zollvorschriften informiert das Auswärtige Amt.
Ab dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 Euro oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Genauere Informationen über die lettischen Zollvorschriften erhalten Sie in englischer Sprache unter www.vid.gov.lv.
Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc.
1.6 Währung und Geldwechsel
Der Lats (Pl. Lati, 1 Lats = 100 Santims (Pl. Santimu)) ist die Währung Lettlands. Er wurde im Oktober 1993 eingeführt. Eine gleichnamige Währung bestand auch schon in der ersten lettischen Republik (zwischen den Weltkriegen). Ihre Stabilität wird durch die Deckung mit Devisen- und Goldreserven, sowie Investitionen in einer Anzahl von verschiedenen ausländischen Währungen gewährleistet. Lettland ist am 1. Mai 2004 der EU beigetreten. Seit dem 1. Januar 2005 ist der Lats in Vorbereitung auf den Beitritt zum Euro über ein Currency Board mit einem gering schwankenden Wechselkurs (maximal 1%) an den Euro gebunden. Zuvor war der Lats an die Sonderziehungsrechte des IMF (Int. Währungsfonds) gebunden, einen Währungskorb, der hauptsächlich vom Dollarkurs beeinflusst wird, und konnte damit gegenüber dem Euro leicht schwanken. Am 29. April 2005 erfolgte zusammen mit Malta und Zypern der Beitritt zum Wechselkursmechanismus II. Derzeit lassen die Wirtschaftsdaten Lettlands nicht auf die Einführung des Euros vor dem Jahr 2009 hoffen.
Es gibt Banknoten zu 5, 10, 25, 50, 100, 500 Lats und Münzen zu 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Santim, sowie zu 1 und 2 Lats. Wechselstuben findet man überall u. a. auch in Hotels, Läden und auf Bahnhöfen. Die Öffnungszeiten der Banken sind meist Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr. Eurocard, Mastercard, Visa, JCB, Diner's Club, American Express, Eurocheck und Reisechecks werden in den meisten Banken angenommen.
1.7 Gesundheit
Für die Reisezeit April bis Oktober wird eine Schutzimpfung gegen Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME) empfohlen. Für Risikogruppen und bei Langzeitaufenthalten wird generell eine vorherige Schutzimpfung nach ärztlicher Beratung empfohlen. Schutz gegen Borreliosebieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Lettlandreisenden wird empfohlen, sich vor Reiseantritt gegen Hepatitis A impfen zu lassen, bei Langzeitaufenthalten über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten auch gegen Hepatitis B. Für Kinder und Jugendliche wird allgemein eine Hepatitis-B-Impfung empfohlen. HIV/Aids ist im Land ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u. a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Medizinische Versorgung
Wegen der Infektionsgefahr mit Magen-Darmkrankheitenist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Fleisch- und Fischgerichte sollten nur gut durchgekocht und heiß serviert gegessen werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Bei der Einreise in Lettland werden keine Gesundheitszeugnisse verlangt. Die medizinische Versorgung entspricht nicht dem deutschen Standard. In Lettland sind viele Arzneimittel ohne Rezept erhältlich. Deutsche gesetzliche Versicherungen zahlen für dringend erforderliche Aufwendungen in Lettland im Rahmen des Versicherungsscheines E111. Da dadurch in der Regel ggf. erforderliche Rücktransportkosten nach Deutschland nicht abgedeckt sind, wird dringend der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen.
1.8 Botschaften und Konsulate
Bürozeiten: Mo, Di 10 - 13 Uhr, Mi – geschlossen, Do 13 - 16 Uhr, Fr 10 - 13 Uhr
Adresse: Raina Bulvaris 13, 1050 Riga, Latvija
Für dringende Notfälle steht folgende Nummer zur Verfügung: +371 9466456
Die Adressen sämtlicher Konsulate und der Außenstellen können unter www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Lettland.html bei Vertretungen Lettland und Deutsche Vertretungen abgerufen werden.
1.9 Wichtige Telefonnummer
Notruf: 03 oder 112, Feuerwehr: 01, Polizei: 02, Pannenhilfe (Notruf): 188
Telefonauskunft: 118 (englischsprachig)
Landesvorwahl von Deutschland nach Lettland: +371
Landesvorwahl von Lettland nach Deutschland: +49
Nutzbarkeit deutsche Mobiltelefone
GSM 900/1800 Mobilfunknetz. Hauptanbieter die auch mit den meisten deutschen Anbietern Roaming-Verträge haben: Latvian Mobile Telephone Co (LMT GSM) und TELE2. Genauere Informationen können unter www.gsmworld.com/roaming/gsminfo/cou_lv.shtml abgerufen werden.
2. Reiseinformationen
2.1 Tourismus
Lettland besteht im Wesentlichen aus den vier historischen Regionen Kurland (lettisch: Kurzeme) im Westen, Livland (lettisch: Vidzeme) im Nordosten, Semgallen (lettisch: Zemgale) als schmaler Streifen zwischen Daugava (deutsch: Düna) und der litauischen Grenze sowie Lettgallen (lettisch: Latgale) im Südosten, und ist zum größten Teil ein bewaldetes Moränen-Hügelland mit zahlreichen Seen und einer langen, relativ wenig gegliederten Küstenebene. Längste Flüsse sind die Daugava und die Gauja (deutsch: Livländische Aa). Die Hauptstadt Riga ist auch in geographischer Hinsicht das Zentrum des dünn besiedelten Landes.
Die Republik Lettland hat eine Fläche von 64.589 km² und ist damit etwas kleiner als Bayern. Sie grenzt im Nordosten auf einer Länge von 343 km an Estland, im Osten auf einer Länge von 276 km an Russland, im Südosten auf einer Länge von 161 km an Weißrussland und im Süden auf einer Länge von 588 km an Litauen. Die Küstenlinie entlang der Rigaer Bucht im Norden und der Ostsee im Westen hat eine Länge von 498 km. Die durchschnittliche Höhe Lettlands beträgt 87 m ü. NN. Der höchste Berg ist der 120 km östlich von Riga gelegene Gaiziņkalns (Gaising) mit 311 Meter ü. NN.
Insgesamt 2.543 km² Fläche sind Gewässer (Flüsse, Seen, Stauseen). Vom verbleibenden Land werden etwa 40% (ca. 24.710 km²) agrarwirtschaftlich und etwa 46% (ca. 28.855 km²) forstwirtschaftlich genutzt.
Die Republik Lettland dehnt sich in Ost-West-Richtung 450 km und in Nord-Süd-Richtung 210 km aus.
Bis zum Jahr 1940 war die Fläche Lettlands um etwa 1.300 km² größer, da die frühere Region „Neu-Lettgallen“ (später als Abrehner Region bezeichnet und heute wieder als Pytalowo), welche im Ergebnis des Lettisch-Sowjetischen Friedensvertrages von 1920 zu Lettland kam, ab diesem Jahr von der Sowjetunion und nach deren Zerfall von Russland wieder als zur Region Pskow gehörig betrachtet wurde.
In Lettland herrscht grundsätzlich ein gemäßigtes Klima, aber mit beträchtlichen jahreszeitlichen Temperaturschwankungen: Sommer warm, Frühling und Herbst kurz und relativ mild, Winter sehr lang (Oktober bis April) mit extremen Minusgraden (bis -25 Grad).
Lettland ist touristisch seht gut erschlossen. Es gibt zahlreiche Angebote für jede Art von Urlaub. Ob Erholungstourismus, Kulturtourismus oder Aktivurlaub, es gibt eine Menge Alternativen. Dabei gibt das Angebot für sämtliche finanziellen Möglichkeiten etwas her und auch wer Außergewöhnliches, insbesondere sportlich und naturtouristisch, sucht, kommt in Lettland nicht zu kurz. Denn gerade landschaftlich hat Lettland viel zu bieten, was in einem Land, in dem knapp 50 % der Bevölkerung in den Städten leben, die gerade mal 1 % der Landfläche ausmachen, nicht besonders verwunderlich ist. Die anschließenden Abschnitte beschreiben einige Beispiele für Sehenswürdigkeiten in Lettland.
Die Hauptstadt Lettlands, Riga, ist gerade, aber nicht nur, für kultur- und kunsthistorisch Interessierte einen längeren Besuch wert. Mit über 700.000 Einwohnern ist Riga die größte Metropole des Baltikums und hat wahrscheinlich das größte und vielseitigste gastronomische Angebot. Riga ist berühmt für seine Jugendstilarchitektur in der Neustadt, seine breiten Boulevards und sein kosmopolitisches Flair. Das rege Treiben in den Straßen der Neustadt erinnert an eine deutsche Großstadt. Hinzu kommt die hanseatisch geprägte Altstadt. Die architektonische Vielfalt ist groß, was besonders durch die alte Domkirche deutlich wird. Elemente der Romanik, Gotik, Renaissance, des Barock und des Klassizismus machen ihren Reiz aus. Der ehemalige Palast Peters des Großenin der Nähe der Domkirche wurde mehrmals umgebaut und restauriert. Von dem Turm des Palastes bietet sich ein hervorragender Ausblick auf die Stadt. Die Altstadt wurde von der UNESCO als Weltkulturerbe eingestuft und steht unter Denkmalschutz. Ganze Straßenzüge mit Jugendstilhäusern sind erhalten geblieben. Anfang des 13. Jahrhunderts wurde die Jakobi-Kirche im Übergangsstil zwischen Romanik und Gotik errichtet. Der Grundstein der ehemaligen Residenz des Deutschen Ritterordens wurde 1330 gelegt; dieses Schloss mit dem einzigen noch erhaltenen Stadttor, dem Schwedentor, beherbergt heute zahlreiche Museen, u. a. das Lettische Geschichtsmuseum. Nördlich des Schlosses steht auch die Peter-und-Paul-Kathedrale (Ende des 18. Jh.). Im Haus der kleinen Gilde kamen einst Handwerker zusammen, im Haus der großen Gildesaßen die Kaufleute. Die zweischiffige „Alte Gildestube“ wird jetzt von der Philharmonie genutzt. Rigas Wahrzeichen ist der 137 m hohe Holzturm der Petrikirche. Die Johanniskirche (14. Jh.) zählt zu den schönsten Bauwerken des früheren Bischofssitzes. Die mittelalterlichen Bürgerhäuser, darunter die so genannten Drei Brüder(das älteste, aus Stein erbaute Wohnhaus in Riga) und 24 Lagerhäuser in der Altstadt, sind weitere architektonische Schmuckstücke Rigas. Die zahlreichen Museen bieten informative Ausstellungen zur Stadt- und Landesgeschichte. Das Museum für Stadt-, Schiffbau- und Seefahrtgeschichtebesteht bereits seit 1773. Eine Fundgrube für nationale Kunst ist das Staatliche Lettische Kunstmuseum. Im Gegensatz dazu zeigt das Museum für Ausländische Kunst vor allem Werke flämischer Meister. Ein Besuch des Museums für Medizingeschichte sollte Teil jeder Stadtbesichtigung sein. In dem 1924 angelegten fast 100 ha großen Freilichtmuseumsind bäuerliche Wohn- und Wirtschaftshäuser aus dem 16. bis 19. Jahrhundert zu besichtigen, die aus verschiedenen Regionen zusammengestellt wurden.
Das bedeutendste Wahrzeichen der Stadt ist die Freiheitsstatueauf der Freiheitsallee. Die Frauengestalt und die von ihr gehaltenen Sterne symbolisieren Lettland und die drei lettischen Provinzen Vidzeme, Kurzeme und Latgale.
An der langen lettischen Küste liegen Hafenstädte wie Liepāja (deutsch: Libau) oder Badeorte wie Jūrmala (deutsch: Riga-Strand) oder auch Saulkrasti (deutsch: Neubad). Der Bade- und Kurort Jurmala, der aus über 17 verschiedenen Dörfern besteht liegt nur einige Kilometer von Riga entfernt. Kiefernwälder und Dünen sowie das bekannte Kurzentrum gehören zu den Attraktionen. Zwei der Strände in Jurmala, Majoriund Bulderi, wurden mit der Blauen Flagge für besonders umweltfreundlichen Standard und Sauberkeit ausgezeichnet. Das Landesinnere erinnert landschaftlich stark an Skandinavien. Hier findet man schöne kleine Landstädte wie z.B. Cēsis (vormals deutsch: Wenden), oft mit mittelalterlicher Innenstadt, Burgen oder Schlössern. Östlich von Riga, um Cēsis und Sigulda (deutsch: Segewold), einem weiteren Kurort, liegt der landschaftlich schöne Nationalpark Gauja entlang der Gauja (deutsch: Livländische Aa). Die Burgruinen und Höhlen der Umgebung laden zum Erforschen ein. Wer Erholung in noch unberührter Natur sucht, findet herrliche Flora und eine reiche Tierwelt in Kurzeme (Kurland), Vidzeme (Livland) und Latgale (Lettgalien), die ideal für Wanderungen sind. In Latgale gibt es besonders viele Seen, unter anderem den Lubanssee(der größte See Lettlands) und den Dridzisee. In der Provinz Zemgale steht nahe der Stadt Bauska(etwa 77 km südlich von Riga unweit der litauischen Grenze) das bedeutendste Barockschloss des Landes, der Rundale-Palast. Architekt dieser prachtvollen Mischung aus Barockarchitektur und Rokokokunst war der Italiener Bartolomeo Rastrelli, der auch die Eremitage in St. Petersburg entwarf. Der Rundale-Palast wurde im 18. Jahrhundert gebaut, der Schlosspark ist nach französischem Vorbild angelegt.
Der bekannte „Lügenbaron“ Karl Friedrich Hieronymus Freiherr von Münchhausen verbrachte sechs Jahre (von 1744 bis 1750) nördlich von Riga in Dunte auf dem ehemaligen Landsitz Derer von Dunten, wo er seine Frau Jacobine von Dunten ehelichte. In Dunte befindet sich heutzutage auf dem ehemaligen Landgut das Münchhausenmuseum (lettisch: Minhauzena pasaule), mit restauriertem Wirtschaftshaus, renaturierten Mühlteichen, dem als Münchhausenmuseum wiedererbauten Gutshaus und der alten Wäscherei. Auf dem Gelände stehen noch drei von Münchhausen gepflanzten Eichen.
Die Ursprünge der lettischen Kultur lassen sich bis ins Mittelalter zurückverfolgen. Sie entfaltete sich aber erst ab dem 19. Jahrhundert mit dem Erwachen der lettischen Nationalbewegung. Heutzutage werden Traditionen und Trachten in Lettland sehr gepflegt. Bildung und Kultur nehmen einen zentralen Platz in der öffentlichen Diskussion in Lettland ein. Das Kulturleben in Lettland ist außerordentlich vielfältig und reichhaltig, insbesondere in der Hauptstadt Riga. Trotz Finanzierungsproblemen gelingt es vielen Veranstaltern, ambitionierte Programme und Projekte durchzuführen, wobei die Bedeutung des Sponsorings sehr hoch ist. Neben der intensiven Pflege traditioneller lettischer und russischer Kunstformen wie Chorgesang, Volkstanz und Kunsthandwerk sowie zahlreicher Aktivitäten in den Bereichen klassische Musik, Theater und Ausstellungen gibt es vor allem in Riga auch experimentellere Veranstaltungen. In Lettland existieren 546 Kulturinstitutionen, in denen vor allem Kleinkunst aufgeführt wird. Es gibt neun Theater, davon ein Kinder- und Jugendtheater und ein Opernhaus. Die 124 Museen des Landes verzeichnen jährlich ca. 1,44 Millionen Besucher. Das Kulturministerium finanziert einige Institutionen von nationaler Bedeutung (Nationaloper, Nationalballett, Nationales Symphonieorchester, Staatschor) zu 100 %. Andere Kulturinstitutionen werden teilweise von den Kommunen finanziert.
Eine der bekannten volkstümlichen Veranstaltungen Lettlands ist das große Song-Festival (im Juli in Jūrmala), ein Gesangswettbewerb für Solisten und Chöre.
Es gibt einige große nationale Feste, wie z. B. die im ganzen Land mit Sonnwendfeuern gefeierte Johannisnacht. Auch der Martinstag am 10. November wird volkstümlich begangen. „Baltica“ heißt ein internationales sommerliches Folklorefest, das jedes Jahr in der Hauptstadt eines anderen baltischen Landes stattfindet.
Eine sehr beliebte Veranstaltung – die allerdings nicht weit in die Historie zurückreicht – ist auch die Oldtimer-Rallye (die üblicherweise im Juli gerader Jahre in der Hauptstadt Riga stattfindet). Das ist ein Wettbewerb der Autoveteranen, von denen es in Lettland erstaunlich viele gibt.
2.2 Tourismus-Informationen
Die klassischen Touristeninformationszentren gibt es im ganzen Land. Auch kleinere Ortschaften besitzen meistens eine oder zumindest einen Infoschalter in einer öffentlichen Einrichtung. Eine umfangreiche Liste ist im Internet unter www.baltikuminfo.de/index.php?p=42&id=Lettland zu finden.
TouristischeInformationen können außerdem beim
Adresse: Salzmannstr. 152, 48159 Münster
Baltische Zentrale für Fremdenverkehr Estland – Lettland – Litauen
Adresse: Woldenserstr. 36, 25813 Husum
Telefon: 04841 3004
Fax: 04841 2109
2.3 Links zum Thema Tourismus
2.4 Verkehr
Alle aktuellen Zugverbindungen kann man sich – auf Wunsch mit allen Zwischenhaltestellen – über die Reiseauskunft der Deutschen Bahn anzeigen lassen (reiseauskunft.bahn.de/bin/query.exe/dn). Zu beachten ist, dass dabei natürlich auch Verbindungen vorgeschlagen werden, bei denen man durch Länder reist, für die ein Visum nötig ist. Man sollte also den Zuglauf beachten. Informationen zu den entsprechenden Ländern finden Sie auf traveleast.eu jeweils unter Punkt 1.5 (Einreise- und Zollbestimmungen).
Für Reisen durch Estland, Lettland und Litauen benötigt man als EU-Staatsbürger kein Visum, sondern lediglich einen ausreichend lange gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Von Berlin gibt es eine tägliche Verbindung tagsüber über Warschau und eine Nachtverbindung über Minsk (Belarus) nach Riga, hier ist dann z. B. ein belorussisches Transitvisum erforderlich, das vor der Abreise besorgt werden muss. Das lettische Streckennetz ist gut und bietet Verbindungen nach Russland, in die GUS sowie nach Estland und Litauen. Auskünfte über internationale Zuglinien unter Tel: (723) 30 95.
Direktbus-Linien nach Riga bestehen von Bremen, Bremerhaven, Frankfurt (M.), Köln, München, Münster, Kiel und Stuttgart. Reisebusse der Firmen Ecolines (Website: www.ecolines.lv) und Eurolines (Website: www.eurolines.com) fahren von und nach Lettland. Fahrplan- und Tarifinformationen sind bei der lettischen Eurolines-Generalvertretung (Eurolines Latvia, Internet: www.eurolines.lv) oder der Eurolines-Vertretung in Deutschland (Deutsche Touring GmbH, Adresse: Am Römerhof 17, D-60486 Frankfurt/M., Telefon: (069) 79 03 50, Fax: (069) 790 32 19, E-Mail: service@deutsche-touring.com, Website: www.deutsche-touring.com) erhältlich.
Zentraler Busbahnhof in Riga, (Telefon: (0722) 66 58, Website: www.autoosta.lv).
Die Via Baltica (Website: www.respons.pp.fi/viabaltica) stellt eine Landverbindung zwischen Deutschland und Finnland dar und führt über 1500 km durch Polen und die Baltischen Staaten durch Seen- und Waldgebiete, entlang der Bernsteinküste bis nach Tallinn am Finnischen Meerbusen. Die großen Städte z.B. Vilnius, Riga und Tallinn sind über diese gut ausgebaute Straße (E67) miteinander verbunden. Mehrere Verbindungsstraßen führen zudem von Lettland nach Estland (Grenzübergänge: Ainazi, Valka, Veclaicene), nach Litauen (Grenzübergänge: Medumi, Subate, Grenctale, Meitene, Ezere, Pludoni, Rucava), in die Russische Föderation (Grenzübergänge: Vientuli, Grebneva, Terenova) und nach Belarus (Grenzübergänge: Paternieki, Silene).
Der EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen und die Unfallaufnahme zu erleichtern.
Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Es gelten folgende Verkehrsbestimmungen:Gurtanlegepflicht, Promillegrenze: 0,5‰, Abblendlicht muss rund um die Uhr beim Fahren eingeschaltet sein, die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist verboten, Winterreifen sind vom 01.12.-01.03. für alle Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen vorgeschrieben, aber in der Zeit vom 01.05.-01.10. sind Winterreifen verboten.
Die Ampelschaltung ist anders als in Deutschland: Grün – blinkendes Grün – Gelb – Rot. Das blinkende Grün entspricht Gelb in Deutschland. Wenn die Ampel auf Gelb steht, darf nicht mehr gefahren werden. Geschwindigkeitsbegrenzungen:innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h, auf Landstraßen 90 km/h.
4. Schiff:
Es gibt regelmäßige Fährverbindungen zwischen Deutschland und Lettland auf folgenden Strecken: Rostock – Ventspils, viermal wöchentlich mit Scandlines (Telefon: (0381) 673 12 12, 458 20 22, Fax: (0381) 6731213, 4582010, E-Mail: hbfhufhcfhhfhufhnfhgfh@fhsfhcfhafhnfhdfhlfhifhnfhefhsfh.fhdfhefh;f Website: www.scandlines.de).
Lübeck – Riga/Ventspils mit DFDS Tor Line SIA GmbH, (Telefon: (0431) 20 97 64 20, Fax: (0431) 20 97 65 55, E-Mail: passage@lisco-baltic-service.de, Website: www.dfdstorline.lv).
Travemünde – Ventspils, zwei Mal wöchentlich mit Ventlines, Skandinavienkai 9, 23570 Lübeck/Travemünde, (Telefon: (0450) 288 94 19, Fax: (0450) 288 94 21, Website: www.latfinn.com/ventlines.htm).
Weitere Fährverbindungen nach Lettland bestehen von Dänemark, Schweden und Finnland aus.
Außerdem liegen entlang der Küste noch einige kleine Häfen mit Yacht-Anlegestellen: Roja, Salacgriva, Pavilosta, Skulte, Engure, Mersrags und Lielupe.
Es gibt drei große Häfen in Lettland: Liepaja, Riga und Ventspils.
Transocean Tours, Royal Celebrity Cruises (Website: www.rccl.com), Hansa Kreuzfahrten (Website: www.hansakreuzfahrten.de) haben Ostsee-Kreuzfahrten im Programm, in deren Verlauf auch Riga angelaufen wird.
Lufthansa und Air Baltic in Zusammenarbeit mit SAS bieten mehrfach in der Woche Flüge an. Tägliche Direktverbindungen von Frankfurt/M. und von München nach Riga werden von Lufthansa(LH) (Website: www.lufthansa.com) angeboten, außerdem gibt es mit Air Baltic (BT) (Telefon: 01805-24 22 5, E-Mail: res@airbaltic.de, Website: www.airbaltic.lv) Direktverbindungen ab Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München nach Riga.
Flughafeneinrichtungen: Duty-free-Shops, Bank, Post, Tourist-Information, Café-Bar und Restaurant, Hotelreservierungs- und Mietwagenschalter (Avis, Budget, Europcar, National Car Rental, Sixt und Hertz).
Fortbewegung innerhalb des Landes
Das gut ausgebaute Bahnnetz verbindet Riga regelmäßig mit allen anderen größeren Städten des Landes. Der Hauptbahnhof ist Stacijas laukums (Website: www.ldz.lv).
Lettlands einzige funktionstüchtige Schmalspurbahn fährt die Strecke von Gulbene bis Aluksne (Website: www.banitis.lv).
Alle Landesteile werden durch das gute Straßennetz verbunden. Bleifreies Benzin ist an internationalen Tankstellen flächendeckend erhältlich. Bei Einreise mit dem Pkw muss die Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Abschleppservice unter Tel: 800 00 00 (24 Std.), Notruf: 188. Der Zentrale Omnibusbahnhof in Riga befindet sich in der Pragas iela 1 (Website: www.autoosta.lv). Busse sind das beste öffentliche Verkehrsmittel für die Reise im Land.
Der EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen und die Unfallaufnahme zu erleichtern.
Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Es gelten folgende Verkehrsbestimmungen:Gurtanlegepflicht, Promillegrenze: 0,5‰, Abblendlicht muss rund um die Uhr beim Fahren eingeschaltet sein, die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist verboten, Winterreifen sind vom 01.12.-01.03. für alle Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen vorgeschrieben, aber in der Zeit vom 01.05.-01.10. sind Winterreifen verboten.
Die Ampelschaltung ist anders als in Deutschland: Grün – blinkendes Grün – Gelb – Rot. Das blinkende Grün entspricht Gelb in Deutschland. Wenn die Ampel auf Gelb steht, darf nicht mehr gefahren werden. Geschwindigkeitsbegrenzungen:innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h, auf Landstraßen 90 km/h.
2.5 Unterkünfte
Das Hotelangebot in Lettland ist gut und wird ständig erweitert. Auch außerhalb der Hauptstadt findet man eine größer werdende Auswahl guter größerer Hotels und kleinerer Pensionen, die vor der Unabhängigkeit unter staatlicher Aufsicht standen. Hotels in Riga sind mitunter teuer. Urlaubsorte mit guten Übernachtungsmöglichkeiten sind in der Umgebung vom Gauja Nationalpark, in Kurzeme und Latgale zu finden. Zu empfehlen sind auch Privatquartiere, die in fast jedem Ort vermittelt werden. Informationen zu Unterkünften sind auch im Internet zu finden (Website: www.allhotels.lv). Außerdem kann man in Lettland auch Urlaub auf dem Bauernhof machen. Entsprechende Informationen und Adressen können beim Lettischen Fremdenverkehrsamt in Riga (Latvia Tourism Development Agency, Adresse: Pils laukums 4, LV-1050 Riga; Telefon: 722 99 45, Fax: 735 81 28; E-Mail: mtvmdvmavm@vmlvmavmtvmvvmivmavmtvmovmuvmrvmivmsvmmvm.vmlvmvvm;v Website: latviatourism.lv) oder bei der Latvian Country Tourism Association (Adresse: Kugu iela 11, LV-1048 Riga; Telefon: 761 76 00; Fax: 783 00 41; E-Mail: 9lv9av9uv9kv9uv9@v9cv9ev9lv9ov9tv9av9jv9sv9.v9lv9vv9;v Website: www.celotajs.lv).
In Lettland gibt es keinen Jugendherbergsverband. Doch eigentlich das ganze Jahr über, auf jeden Fall aber im Sommer, kann man in Schüler- oder Studentenwohnheimen übernachten.
Informationen erteilt die Baltische Tourismuszentrale in Münster (Adresse: Salzmannstr. 152, 48159 Münster; Telefon: 49 - (0) 251 - 21 507 42; Fax: 49 - (0) 251 - 21 507 43; Website: www.baltic-info.de), das Lettische Fremdenverkehrsamt in Riga (s. o.) sowie die Latvian Youth Hostel Association - Hostelling Latvia (Adresse: Siguldas pr 17-2, LV-1050 Riga; Telefon: 921 85 60; Fax: 751 70 06; E-Mail: ti4tn4tf4to4t@4th4to4ts4tt4te4tl4tl4ti4tn4tg4tl4ta4tt4tv4ti4ta4t.4tc4to4tm4 oder drfdofdofdmfd@fdhfdofdsfdtfdefdlfdlfdifdnfdgfdlfdafdtfdifdvfdafd.fdcfdofdmfd;f Website: www.hostellinglatvia.com und auf Deutsch: www.travellatvia.lv)
Offizielle Campingplätze mit westeuropäischem Standard gibt es wenig. Zeltplätze mit bescheidenem Komfort befinden sich überwiegend in den Nationalparks und Urlaubsgebieten, z. B. an der Ostseeküste in der Umgebung der Baderegion bei Jurmala und in Ventspils (Website: www.camping.ventspils.lv) und an Seen und Flussufern. Manche sind mit kleinen Holzhütten ausgestattet, die man mieten kann. Adressen weiterer Campingplätze sind unter der Website: infocamping.com/de/europe/latvia/index.html zu finden. Auch auf Bauernhöfen kann preiswert übernachtet oder gezeltet werden. Außerhalb der Nationalparks wird freies Zelten, wie in den skandinavischen Ländern, toleriert.
2.6 Einkaufsmöglichkeiten, Essen und Trinken
Die Versorgung mit Lebensmitteln In Lettland ist gut, das ständig erweiterte Netz von Supermarktketten sorgt für ein leicht zugängliches Angebot, manchmal bis spät abends, an einigen Verkehrsknotenpunkten auch rund um die Uhr.
Regionale Spezialitäten (z.B. wunderbar aromatischen Honig, lecker Käsesorten, bisher unbekannte Quarkvarianten, oder natürlich das wunderbar duftende, dunkle Kümmelbrot ...) lassen sich auch auf den zahlreichen Märkten finden. In Riga wird im Sommer einmal pro Woche ein Ökomarkt angeboten. Allerdings sollte man sich, zumindest wenn man etwas Spezielles sucht, sehr früh auf den Weg machen, denn manche Waren sind auch dort manchmal schon morgens ausverkauft. Aber auch der „gewöhnliche“ Markt in Riga hat einiges zu bieten. Der so genannte „Bauch Rigas“ ist täglich von 8 bis 18 Uhr geöffnet und dort gibt es fast alles zu kaufen, Berge von Obst und Gemüse, exotische Früchte, Brot und Gebäck in zahllosen Sorten, Fisch, Fleisch, Blumen rund um die Uhr, Gewürze, Honig und Wolle, um nur eine kleine Auswahl zu nennen. Der Tirgus (Markt) ist der größte und wichtigste Markt Lettlands und ist in fünf riesigen Hallen den einstigen deutschen Zeppelinhangars neben dem Hauptbahnhof untergebracht. Die riesigen Hallen wurden nach dem Ersten Weltkrieg an diesen Standort versetzt. Allein die größte Halle umfasst 5.000 Quadratmeter Fläche, so dass mit seiner Eröffnung 1929 hier der modernste und größte Marktkomplex Europas entstanden war. Der Markt ist schon wegen seines farbenfrohen, geschäftigen Treibens beliebt und generell als Ausflugsziel zu empfehlen, auch wenn man nichts einkaufen möchte.
Einen ähnlichen Markt, nur etwas kleiner, gibt es auch in Liepaja. Auch hier lohnen die alten Markthallen schon ihres pulsierenden Lebens wegen einen Besuch. Gemüse, Käse, Fisch, Fleisch, Honig – für jeden Besucher gibt es interessante Ware.
Lettland ist außerdem für seine Kunsthandwerker bekannt. Insbesondere hochwertiger Schmuck kann hier relativ günstig erstanden werden. Dabei spielt Bernstein als „der Stein“ des Baltikums selbstverständlich eine zentrale Rolle. Aber auch die Waren der Handwerker und Künstler anderer Zünfte sind gut und zu ordentlichen Preisen erhältlich. Bildhauer- und Malerateliers sind über das ganze Land verstreut. Außerdem gibt es noch Korbflechtereien, Webereien, Töpfereien und Schnitzereien die ihre Artikel zum Kauf anbieten. Wer sich für den Bereich des Kunsthandwerks interessiert, wird in Lettland auf seine Kosten kommen.
Zum Einkaufen von Alltagsgegenständen wie Kleidung und Schuhen eignen sich die drei größten Städte. Hier wird internationale Mode aber auch Mode lettischer Designer verkauft. Die größte Auswahl ist natürlich in Riga zu finden.
Die Küche Lettlands wurde, der Geschichte des Landes entsprechend, relativ stark von der russischen, polnischen und deutschen Küche beeinflusst. Zu den typischen Speisen der Letten gehören graue Bohnen oder Erbsen mit Speck und Zwiebeln, dunkles Brot, Honigkuchen, Hefeteigzöpfe und Pirazinji, kleine mit Fleisch gefüllte Teigtaschen. Gerne werden auch Kartoffeln mit Biezpiens (Hüttenkäse) und eingelegter Hering gegessen. Als Beilage spielen Kartoffeln generell eine große Rolle. Außerdem haben in Lettland selbstgesammelte Beeren und Pilze immer noch eine große Bedeutung in der Küche. Zur Erntezeit wird Gemüse oft eingelegt und eingekocht. Zu Weihnachten wird in Lettland häufig ein gekochter Schweinekopf mit Weihnachtserbsen gegessen. Im Sommer zu Johannis gibt es dann speziellen Janiskäse. Gastronomische Spezialitäten Lettlands sind außerdem Piragi (Hefeteigtaschen mit Speck und Zwiebeln gefüllt), Sauerampfersuppe (mit gekochtem Schweinefleisch, Zwiebeln, Kartoffeln, Graupen, hartgekochten Eiern und saurer Sahne) und Akroshka (Milchsuppe mit Zwiebeln, Kräutern, Salatgurke und saurer Sahne). Als besondere, typische Fleischgerichte gelten Karbonada (Schweinekotelett), Kespnys (Braten) und Kotletas (Frikadellen). Gerne gegessen werden auch Cepelinai (mit Fleisch gefüllte Kartoffelklöße mit Speck in Buttersoße) oder Blynai, mit Quark gefüllte Pfannkuchen. Dazu gibt es meist Salat, z. B. aus Gurken oder Roter Beete. Als Nachspeise wird gerne Alexandertorte (mit Himbeeren oder Preiselbeeren) gegessen.
Als Besonderheit der lettischen Küche wird auch die Tradition der vielen kalten Gerichte angesehen, die mehr oder minder aus historischer Notwendigkeit entstanden. Weil die Bauern in früheren Jahrhunderten von früh bis spät auf dem Feld arbeiten mussten, blieb ihnen nichts anderes übrig, als den Tag über kalten Speisen zu essen. Das beschränkte sich bei den ärmeren auf Brot mit Sauermilch oder Molke. Viele dieser Bauern besaßen nicht einmal eigenes Land. Ihren Lohn bekamen sie in Naturalien wie Roggen und Malz, Eiern und Speck, Hering und Kartoffeln. Diese „guten“ Sachen wurden dann zu den Feiertagen zubereitet, aber auch dann meist kalt. Nur abends gab es hin und wieder warmes Essen, zusammen mit einem Gerstenbrei, der typisch lettischen Putra.
Die Sitte, morgens und mittags kalt zu essen, bürgerte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts auch bei den wohlhabenderen Bauern und Städtern ein. Ihre Tische waren natürlich reichhaltiger gedeckt. Mit verschiedenen Würsten, Sülzen und Schinken, mit Rouladen und Pasteten. Vom nahe liegenden Schweden hatte man inzwischen auch gelernt, was sich aus Hering alles zubereiten ließ. Letztendlich wurde die kalte Küche gegen Ende des Jahrhunderts zur Landesküche Lettlands. Von da ab gehörten auch Räucherfisch, Salate und Teigtaschen mit besonderen Gemüsefüllungen dazu. „Burkanu pardevejs“ heißt eine der Spezialitäten der kalten lettischen Küche. Es handelt sich dabei um Teigtaschen, die sich auch gut zu einem Picknick mitnehmen lassen.
In Cafés und Bars bekommt man kleine Gerichte und Getränke serviert, aber auch guten Kuchen.
Beliebte Getränke sind Miestins (aus Limonade und Honig), Kwass und Birkensaft. Rigas Black Balsam ist ein dunkler Likör, der seit dem Jahr 1700 aus zahlreichen Zutaten wie Ingwer, Eichenborke, Bitterorangenschalen und Weinbrand hergestellt wird. Man trinkt ihn mit Kaffee oder Wodka gemischt. Es gibt, wie im gesamten Baltikum, gute einheimische Biere, darunter das dunkle Bauskas Tumsais und das helle Gaisais. Auch Schaumwein erfreut sich großer Beliebtheit.
2.7 Links: Weitere Informationen
www.rigatourism.com/riga/ - Riga Infos
www.inyourpocket.com/Latvia/ Tourist information Latvia
www.BalticsWorldwide.com - City Paper - The Baltic States
3. Jugendarbeit
3.1 Jugendarbeit und Jugendpolitik
Auf staatlichem Niveau ist das Ministerium für Kinder- und Familienangelegenheiten seit 2005 für die Jugendarbeit verantwortlich. Bislang unterlag die Jugendarbeit dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft. Dem Ministerium obliegt die Ausarbeitung und Verwirklichung verschiedener Projekte.
1996 wurde das Nationale Jugendinitiativzentrum beim Bildungsministerium gegründet und ist heute für die Implementierung von Freizeitprogrammen für Jugendliche zuständig. Das Ziel ist die Förderung und Koordinierung der außerschulischen Tätigkeiten, sprich der Jugendarbeit insgesamt. Das Zentrum arbeitet mit verschiedenen Gesellschaftsgruppen: mit den Kindern und ihren Eltern, mit den Jugendlichen und Jugendarbeitern, Pädagogen und Jugendverbänden. Das Jugendinitiativzentrum besteht aus zwei Beratungsgremien:
- Rat mit 28 Mitgliedern aus dem Parlament, dem Jugendrat, der Akademie der Wissenschaften, dem Zentrum der nichtstaatlichen Organisationen und anderen
- Direktorenrat der außerschulischen Bildungseinrichtungen mit 14 Mitgliedern.
Auf der kommunalen Ebene gibt es mehrere Varianten. Meistens gibt es Jugendkoordinatoren bei der kommunalen Verwaltung oder im Jugend- und Schülerzentrum. Jugendämter sind selten.
Ein Beispiel für eine lettische nichtstaatliche Organisation, deren Jugendabteilung aktive Arbeit leistet, ist der Verband „Papardes Zieds“. Dieser lettische Verband zur Familienplanung ist mit „Pro familia“ in Deutschland vergleichbar. Sein Name heißt übersetzt Farmblüte, die in Lettland mythologische Bedeutung hat und ewige Liebe und Glück verspricht.
Auf nationaler Ebene existieren einige Dachverbände. Einer davon ist der 1992 gegründete Lettische Jugendrat – Latvijas Jaunatnes Padome (LJP) (Adresse: Kalpaka Boulevard 10-18, 1050 Riga, Latvija; Telefon: +371 7 221402; Fax: +371 7 213307; E-Mail: tlbtjbtpbt@btlbtjbtpbt.btlbtvbt;b Website: www.ljp.lv) mit 23 Mitgliedsorganisationen. Der LJP als Verein hat keine bezahlten Mitarbeiter und wird nicht vom Staat finanziert. Er funktioniert auf rein freiwilliger Basis. Einzelne Projekte werden durch Teilnehmergebühren, Zuschüsse vom Bildungsministerium und der Stadt Riga finanziert. Der Lettische Jugendrat ist Vollmitglied im Europäischen Jugendforum.
www.lsa.org.lv/ zu dem mehrere Selbstverwaltungsräte der Hochschulen und Universitäten gehören
Das Nationale Jugendinitiativzentrum hat sich seit 1996 auf verschiedenen Jugendkongressen zusammen mit weiteren Akteuren der Jugendarbeit dafür eingesetzt, dass die Jugendpolitik in der nationalen Politik verankert werden muss und eine entsprechende Finanzierung erhält.
Mit den genannten Dachorganisationen hat das Nationale Jugendinitiativzentrum einen vierseitigen Vertrag unterschrieben. Im April 1999 haben alle diese Vereine den ersten Jugendkongress in Lettland organisiert, 2001 fand der zweite und 2004 der 4. Jugendkongress statt. Auf regionaler Ebene gibt es keine umfassenden Jugendräte oder Jugendringe.
Auch die großen im Parlament vertretenen Parteien haben jeweils Jugendgruppen. Deren Strukturen sind aber hauptsächlich auf die große Politik ausgerichtet, weniger auf die Jugendarbeit selbst. Im Parlament gibt es einen Ausschuss für Kinderrechte, aber keinen für Jugendfragen. Die Jugendpolitik ist nicht als Bestandteil und Aufgabe der staatlichen Politik definiert. Die Jugendkonzeption ist kein Gesetz, sondern nur vom Ministerkabinett akzeptiert. Ein Programm der Jugendarbeit für den Zeitraum 2004 bis 2008 wurde ausgearbeitet und vom Ministerkabinett zur Kenntnis genommen, doch keine Finanzierung gewährt. Eine der Prioritäten soll die zwischeninstitutionelle Zusammenarbeit der Ministerien und Nichtregierungsorganisationen hinsichtlich der Entwicklung der Jugendpolitik sein.
2005 wurde vom LJP ein Gesetzentwurf, das „Staatliche Programm der Jugendpolitik 2005-2009“, vorgelegt, der am 26. April von der Regierung angenommen wurde. Auf dieser Grundlage wird die endgültige Ratifizierung des Jugendgesetzes noch erwartet. Inhaltlich basiert das Programm auf dem Weißbuch Jugend der EU „Neuer Schwung für Europa“ von 2001 und soll durch die Offene Methode der Kommunikation (OMK) unterstützt werden. Die Hauptziele dieses Programms sind: Jugendinformation, Partizipation, Freiwilligendienste, Jugendbeschäftigung, Präventionsprogramme sowie formale und nicht-formale Bildung für Jugendliche und Fachkräfte der Jugendarbeit.
Folgende jugendpolitische Schwerpunkte für 2005 bis 2009 werden benannt: Entwicklung einer kohärenten Informationsplattform der relevanten Akteure, Schaffung von unabhängigen Schülerparlamenten, verstärkte Jugendpartizipation in Verbänden, Ausarbeitung von Programmen zur nicht-formalen Bildung und der Freiwilligenarbeit, Einführung von fünf Koordinatoren der Jugendarbeit auf regionaler Ebene sowie der Aufbau einer staatlich kofinanzierten Jugendpolitik.
Das nationale lettische Büro JUGEND für Europa (Jaunatnes Starptautisko Programmu Ağentūra) koordiniert das Aktionsprogramm der Europäischen Union JUGEND sowie verschiedene internationale Austauschprojekte. Außerdem nimmt Lettland auch an den europäischen Förderprogrammen Socrates und Leonardo teil.
3.2 Jugendschutz, kinder- und jugendrelevante Gesetze, altersbezogene gesetzliche Bestimmungen
Im Jahr 1998 hat das Parlament das Kinderrechtschutzgesetz verabschiedet. Der Staat ist beauftragt, die Rechte aller Kinder bis zum Alter von 18 Jahren zu sichern, unabhängig von Nationalität, Rasse, Religion, politischen Anschauungen. Jedoch gibt es keine gesetzliche Grundlage, die Jugend als demografische Gruppe definiert. Nur die Konzeption der staatlichen Jugendpolitik definiert Jugend als die Gruppe der 15- bis 25-Jährigen.
Die Konzeption der staatlichen Jugendpolitik und ein staatliches Programm der Jugendpolitik wurden vom Ministerkabinett im März 2002 akzeptiert. Weitere normative Dokumente für die Jugendarbeit gibt es nicht. Zurzeit wird an dem Projekt eines Jugendhilfegesetzes gearbeitet. Dieses wird durch den lettischen Jugendrat in Kooperation mit Ministerien und Jugendorganisationen erarbeitet.
Alle Jugendlichen ab 18 Jahren haben das Wahlrecht. Ins Parlament dürfen sie ab 21 Jahren gewählt werden, in kommunale Institutionen ab 18 Jahren. Die Jungen müssen ein Jahr Wehrdienst leisten. Auch die Mädchen dürfen sich bei der Armee anmelden, doch es gibt nicht viele, die das möchten. Pässe bekommen Jugendliche mit 16 Jahren. Im Arbeitsgesetzbuch ist geregelt, dass die Arbeitgeber kein Recht haben, Kinder unter 15 Jahren einzustellen, ausgenommen in den Ferien mit einer Genehmigung der Eltern. Kinder bis 16 Jahre dürfen höchstens 24 Stunden in der Woche arbeiten, für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren sind 35 Stunden das Maximum. Jugendlichen unter 18 Jahren ist nicht gestattet, an Veranstaltungsorten oder öffentlichen Orten zu rauchen oder andere Rauschmittel einzunehmen. Sexuelle Kontakte mit Jugendlichen unter 16 Jahren sind strafbar.
Seit einiger Zeit existiert in Lettland auch ein staatliches Zentrum zum Schutz der Kinderrechte: Kinderschutzzentrum Lettland (Adresse: Brîvîbas iela 85, 1001 Riga, Latvija; Telefon: +371 7 315700; Fax: +371 7 314914; Website: www.vbtac.lv)
Bis zu welchem Alter gilt man als Kind bzw. Jugendlicher?
In § 3 Abs. 1 Kinderrechtsschutzgesetz ist bestimmt, dass ein Kind eine Person ist, die das Alter von 18 Jahren nicht erreicht hat. Personen, die die Volljährigkeit erreicht haben, sind handlungsfähig. Zuweilen wird der Begriff „Kind“ in der Rechtsprechung der Republik Lettland noch differenziert, um einer Person, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat, eine teilweise Handlungsfähigkeit zuzuerkennen. Zum Beispiel ist im § 7 Arbeitsgesetz aufgeführt, dass ein Kind im Sinne dieses Arbeitsgesetzes eine Person ist, die jünger als 15 Jahre ist oder sich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Ausbildung befindet. Ein „Heranwachsender“ ist – ebenfalls im Sinne des Arbeitsgesetzes – eine Person im Alter von 15 bis 18 Jahren.
Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks) ohne Begleitung Erwachsener gestattet?
Gemäß § 59 Kinderrechtsschutzgesetz kann ein Kind unter 15 Jahren der Polizei überstellt werden, wenn es sich an einem öffentlichen Ort ohne Aufsicht der Eltern oder deren Vertreter während der Nacht aufhält. Den genauen Zeitpunkt einer solchen Sperrfrist bestimmt die Gemeinde. Der Polizei werden auch Kinder überstellt, die sich in Situationen befinden, die für das Kind gefährlich sind oder seiner Entwicklung schaden könnten. Die Überstellung des Kindes in derartigen Fällen ist dann zulässig, wenn dem Kind nicht auf andere Weise geholfen werden kann.
Die Gemeinde hat hinsichtlich der Befugnisse von Minderjährigen zum Aufenthalt an öffentlichen Orten ohne elterliche Aufsicht das Recht, in ihrem regionalen Verantwortungsbereich weitere Einschränkungen zu erlassen. Zum Beispiel sind in Absatz 3.7. der öffentlichen Ordnungsbestimmungen der Stadt Riga folgende Verbote festgelegt:
- Personen unter 6 Jahren dürfen sich ohne Begleitung Erwachsener oder größerer Kinder ab 14 Jahren) nicht an öffentlichen Orten aufhalten. Diese Bestimmung trifft jedoch nicht auf Hinterhöfe und in sich abgeschlossene Spielplätze von Wohnvierteln zu;
- Personen unter 15 Jahren dürfen sich in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr nicht ohne Begleitung Erwachsener in der Öffentlichkeit aufhalten;
- Personen unter 16 Jahren dürfen sich an Veranstaltungsorten in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr nicht ohne Begleitung Erwachsener aufhalten;
- Personen unter 16 Jahren dürfen sich in Salons für PC Spiele in der Zeit von 23:00 bis 7:00 Uhr oder während der Unterrichtszeit nicht ohne Begleitung Erwachsener aufhalten, ebenfalls nicht in Ferienzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr.
Ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet?
Personen unter 18 Jahren ist nicht gestattet, an Veranstaltungsorten zu rauchen und andere Rauschmittel einzunehmen oder unter Einfluss von Rauschmitteln zu stehen; Personen unter 18 Jahren ist nicht gestattet, an öffentlichen Orten zu rauchen.
Ist der Genuss anderer alkoholischer Getränke (Wein, Bier etc.) Kinder und Jugendlichen gestattet?
Ab welchem Alter? Ist die Abgabe eingeschränkt?
Nach § 48 Kinderrechtsschutzgesetz in Verbindung mit den Gesetzen „Einschränkungen zur Herstellung, zum Verkauf und zur Werbung von Tabakwaren und Rauchen“ und „Zum Umschlag und Konsum von Alkohol“ ist es verboten, einem Kind (bzw. einer Person unter 18 Jahren) alkoholische Getränke und Tabakwaren zu verkaufen. Ferner besteht die Verpflichtung, ein Kind vor dem Rauchen und dem Konsum alkoholischer Getränke zu bewahren.
Gemäß § 15 Abs. 12 Kommunalgesetz („Über Gemeinden“) sorgen die Gemeinden für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, so auch für die Bekämpfung von Trinksucht und Unzucht. Deshalb sind die Gemeinden in ihren Territorien selbst befugt, Einschränkungen zum Verkauf und Genuss von Alkohol und Tabakwaren zu erlassen. Im Fall, dass Eltern oder die vertretenden Erziehungsberechtigten ihrer Erziehungs- und Ausbildungspflicht gegenüber Minderjährigen und Kindern nicht nachkommen und dieses Verhalten zur Folge hatte, dass Minderjährige unter 16 Jahren minderschwere Vergehen begangen oder ohne ärztliche Verordnung Rauschmittel zu sich genommen oder sich im betrunkenen oder berauschten Zustand in der Öffentlichkeit aufgehalten haben oder öffentlich gebettelt haben, wird laut Kodex zur Regelung administrativer Verstöße (§ 173) an die Eltern oder an die sie vertretenden Personen eine Verwarnung erteilt oder eine Geldstrafe bis zu 80 Lats verhängt.
Ist Kindern und Jugendlichen der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
Gemäß § 21 Abs. 9 des Gesetzes über Lotterien und Vergnügungsspiele dürfen an solchen Spielen nur Personen über 18 Jahren teilnehmen.
Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt in Nachtbars etc. gestattet?
§ 50 Kinderrechtsschutzgesetz untersagt:
- den Aufenthalt von Kindern an Orten, an denen erotisches oder pornographisches Material gedreht oder vorgeführt wird;
- Kinder in die Produktion, Verbreitung oder Vorführung erotischen oder pornografischen Materials mit einzubeziehen.
Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern?
Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten?
Gibt es die Möglichkeit der so genannten „Working Holiday“?
In der Verordnung Nr. 116 des Ministerkabinetts vom 28. März 2000 „Bestimmungen zu Beschäftigung von Ausländern und Staatenlosen in Lettland“ ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Ausländer und Staatenlose (im folgenden „Gastarbeiter“), die nicht über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Lettland verfügen, im Land beschäftigt werden können, unabhängig vom Grund ihrer legalen Einreise bzw. ihres Aufenthaltes (befristete Aufenthaltserlaubnis, Sondervisum).
In Absatz 4 werden die für eine Arbeitseinladung erforderlichen Dokumente aufgeführt, die bei der am Sitz des Arbeitgebers zuständigen Abteilung des Staatlichen Arbeitsamtes eingereicht und genehmigt werden müssen:
- ein Antrag des Arbeitgebers mit der Begründung der Notwendigkeit, den Gastarbeiter zu beschäftigen;
- eine Arbeitseinladung für jeden Gastarbeiter, der in Lettland arbeiten will;
- eine notariell beglaubigte Kopie der legalisierten Urkunde, die Beruf, Fach und Qualifikation des Gastarbeiters nachweist;
- eine Kopie des Arbeitsvertrages oder des abgestimmten Projektes des Unternehmens;
- eine Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister, der Satzung oder die Kopie einer anderen, den rechtlichen Status der arbeitgebenden Institution bestätigenden Urkunde;
- eine Bescheinigung des Finanzamtes, dass gegen den Arbeitgeber keine offenen Steuerforderungen vorliegen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung);
- eine notariell beglaubigte Kopie der Lizenz, falls der Arbeitgeber den Gastarbeiter in einem Bereich beschäftigt, für den eine Lizenz erforderlich ist.
Absatz 7 der Verordnung sieht vor, dass das Staatliche Arbeitsamt dem Arbeitgeber für die vorgesehene Stelle einen Arbeitslosen vermitteln kann, der im örtlichen Amt registriert ist, und der die entsprechende Qualifikation besitzt und die vom Arbeitgeber vorgegebene Arbeitsstelle gemäß dem Gesetz „Über Beschäftigung“ (Absatz 11) für diesen Arbeitslosen erreichbar ist.
Laut § 37 Abs. 1 des Arbeitsgesetzes ist es verboten, Personen, die das Mindestalter von 15 Jahren noch nicht erreicht haben, dauerhaft zu beschäftigen. Im selben Absatz wird ebenfalls untersagt, Personen zu beschäftigen, die älter als 15 Jahre sind, wenn sie sich noch in der Grundausbildung befinden. Dieses Verbot betrifft Personen bis zum Alter von 18 Jahren. Satz 2 des selben Absatzes gestattet als Ausnahme, Kinder ab 13 Jahren in ihrer Freizeitim Rahmen einer leichten, für die Sicherheit, Gesundheit, Sittlichkeit und Entwicklung des Kindes unbedenklichen Arbeit zu beschäftigen, wenn einer der Eltern bzw. der Vormund hierzu die schriftliche Erlaubnis erteilt hat. Die Beschäftigung darf die Ausbildung des Kindes nicht beeinträchtigen. Bereiche, in denen es erlaubt ist, Kinder ab 13 Jahren zu beschäftigen, bestimmt das Ministerkabinett (Bestimmungen des Ministerkabinetts vom 1. August 2002 Nr. 10 „Bestimmungen für Tätigkeiten, zu denen Kinder im Mindestalter von 13 Jahren beschäftigt werden können“).
An welche Einrichtungen können sich Kinder und Jugendliche bei auftretenden
Je nach Art des Problems können sich Kinder und Jugendliche sowohl an verschiedene Staats- und Gemeindeinstitutionen als auch an nichtstaatliche Organisationen zwecks Hilfeleistung wenden. Wenn zum Beispiel das Problem im Kompetenzbereich des Bildungs- und Wissenschaftsministeriums liegt, können Kinder und Jugendliche für die Lösung die Hilfe des Ministeriums in Anspruch nehmen. Berührt das Problem die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen, liegt dessen Lösung in der Kompetenz des Fachbereiches für Kinder und Familie des Ministeriums für Sonderangelegenheiten sowie beim Waisengericht und kommunalen bzw. städtischen Amtsgerichten. Genauso sind Kinder und Jugendliche berechtigt, Hilfe von Schulpsychologen, Sozialpädagogen, Sozialarbeitern oder anderen Fachkundigen in Anspruch zu nehmen oder sich an nichtstaatliche Organisationen zu wenden (zum Beispiel im Krisenzentrum „Skalbes“, im „Zentrum gegen Gewalt „Dardedze“ (übersetzt – „Regenbogen“), in der öffentlichen Einrichtung „Glabiet bernus“ (übersetzt – „Rettet die Kinder“), im „Krisenzentrum für Frauen und Kinder“ in der Stadt Talsi u. a.
Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
Welche Altersbeschränkungen gibt es?
Im Hinblick auf die Rechte von Jugendlichen im Umgang mit Waffen bestimmt § 19 Abs. 1 Waffengesetz, dass eine Person, die das Alter von 16 Jahren erreicht hat, befugt ist, ein Gasspray zur Selbstverteidigung zu erwerben, aufzubewahren und mitzuführen.
Weiterhin ist erlaubt, pyrotechnische Waren der 1. und 2. Klasse (die Klassifizierung der pyrotechnischen Waren für den zivilen Gebrauch erfolgt nach der Bewertung der Inhaltsstoffe wie Pyrofore Stoffe, Propelenten oder anderen Explosivstoffen hinsichtlich ihrer potentiellen Gefährdungseinstufung) zu erwerben und in Gebrauch zu nehmen. In Absatz 2 ist geregelt, dass eine Person ab 18 Jahren befugt ist, blanke Waffen zu erwerben, aufzubewahren und mitzuführen. Zu den blanken Waffen zählen auch pneumatische Waffen mit geringer Geschossenergie, Gaspistolen (als Revolver) und deren Munition sowie Elektroschockgeräte.
Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
Welche Altersbeschränkungen gibt es?
Laut Strafrecht der Republik Lettland werden Personen strafrechtlich verfolgt, die sexuelle Kontakte zu minderjährigen Personen unter 16 Jahren pflegen oder gepflegt haben.
Gemäß § 161 Strafgesetzbuch kann hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren verhängt werden. Dazu zählen alle Arten der widernatürlichen Befriedigung des Sexualtriebes mit Personen unter 16 Jahren sowie mit Personen, die materiell oder auf eine andere Art von dem Beschuldigten abhängig sind oder wenn das Vergehen von einer volljährigen Person begangen wurde.
Quelle: Ministerpräsident A. Berzins/Wohlfahrtsminister A. Pozarnovs, Minister für Sonderangelegenheiten Fachbereich für Kinder und Familie (3/2004)
3.3 Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Internationalen Jugendarbeit mit Lettland und allgemeine Länderinformationen können unter www.dija.de (> Länderinfos >Ländername) abgerufen werden.
3.4 Schulsystem und Bildungswesen
Alle Kleinkinder haben das Recht auf einen Platz im Kindergarten. Allerdings reichen vielerorts die Kapazitäten nicht aus und nicht alle Eltern können einen Teil der Ausgaben tragen. Das Bedienungspersonal der Kindergärten wird von den Kommunen, die pädagogischen Mitarbeiterinnen vom Staat bezahlt.
Ab dem Schuljahr 1999/2000 wurde die Vorbereitung der fünf- und sechsjährigen Kinder zur Schule als Pflicht eingeführt. Das Vorbereitungsprogramm wird in den Kindergärten oder in den Schulen verwirklicht und vom Staat bezahlt.
Mit sieben Jahren kommen die Kinder in die erste Klasse. Grundschulausbildung (Klassen 1 bis 9) ist obligatorisch. Die Jugendlichen sollen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wenigstens die Grundausbildung respektive Berufsausbildung bekommen. Die nächste Stufe ist dann die mittlere Ausbildung: zehnte bis zwölfte Gymnasialklasse, Berufsschule mit oder ohne Abitur, Fachschule. Dabei können die Schüler und Schülerinnen verschiedene Unterrichtsprogramme wählen. Die erste Fremdsprache ist Englisch. In vielen Schulen werden alle Fächer in Russisch unterrichtet. Vorgesehen ist, im Laufe der Zeit immer mehr Fächer in Lettisch zu unterrichten.
In Lettland gibt es 121 Berufs- und Fachschulen. Die Berufsausbildung in Lettland schließt sich an die Grundschulausbildung an, beginnt also nach Abschluss der neunten Klasse. Die Ausbildung findet nicht wie in Deutschland im dualen System statt. Der Abschluss der dreijährigen beruflichen Grundbildung (Niveau 1) befähigt zu einfachsten Tätigkeiten, während die daran anschließenden zwei bis drei Jahre dauernden beruflichen Bildungsgänge (Niveau 2) für selbstständige Facharbeitertätigkeiten qualifizieren. Absolventen der beruflichen Bildungsgänge können auf dem Niveaus 2 aufbauen und nach einer einjährigen Maßnahme das Qualifikationsniveau 3 erlangen. Hierdurch können die Teilnehmer sogar die Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Berufsbildende Gymnasien (arodìimnâzija) und technische Sekundarschulen (tehnikums) bieten vierjährige Ausbildungsgänge des Qualifikationsniveaus 3 an, das neben dem Ausführen beruflicher Tätigkeiten auch Planung und Organisation der eigenen Arbeit umfasst.
Studieren kann man in Lettland an Universitäten, Akademien und Hochschulen. Im Studienjahr 2000/2001 gab es in Lettland 20 staatliche und 14 nichtstaatliche Hochschulen mit 101 270 Studenten. Die größte Universität ist die Lettische Universität mit 19 300 Studierenden, weitere Hochschulen sind die Technische Universität, die Landwirtschaftliche Universität, die P. Stradins Universität (früher medizinische Akademie) und andere.
In vielen Fachbereichen muss man für das Studium bezahlen; die Gebührenhöhe ist unterschiedlich (350 bis 1 500 Lats pro Jahr). Etwa 49% der Studienplätze werden vom Staat finanziert. Es gibt begrenzte Möglichkeiten, einen Kredit für das Studium zu bekommen. Die Studienzeit beträgt drei bis fünf Jahre.
Sehr populär ist auch das Fernstudium. Außerdem nutzen in den letzten Jahren viele Jugendliche die Möglichkeit, an ausländischen Hochschulen zu studieren.
4. Natur und Kultur
4.1 Natur und Umwelt
Der Fluss Salaca ist der größte natürliche Laichplatz für Lachse im östlichen Baltikum und die Wasserqualität der Flüsse Salaca, Venta, Daugava und Lielupe entsprach 1998 den Ansprüchen empfindlicher Fischarten, was ein gutes Indiz für eine intakte Struktur der Flüsse ist.
In den zehn Jahren seit der Abschaffung der Kolchosen verringerte sich der Anteil der intensiven Landwirtschaft deutlich – es gibt hauptsächlich Kleinhöfe. Für Lettland ist eine Mosaiklandschaft charakteristisch – große Wälder wechseln sich mit bearbeiteten Feldern, Einzelhöfen und Viehweiden ab. Inmitten bearbeiteter Felder stehen immer wieder Birkenhaine und andere Baumgruppen, die vielen Pflanzen und Tieren als Rückzugsgebiet dienen.
Die Gesamtfläche der Moore beträgt in Lettland 9,9%. Davon sind 42% primär mit Moos bewachsene Hochmoore, 49% Tiefmoore mit weiten Grasflächen und 9% Übergangsmoore. 70% der Moorfläche sind von Menschenhand fast unberührt und viele seltene Pflanzen und Tierarten sind dort noch zu finden. In Lettland sind 27 700 Tier- und Pflanzenarten registriert. Von vielen in Europa und auf der Welt als bedroht eingestuften Tierarten existieren in Lettland noch intakte Populationen. Dazu gehören der Schwarzstorch (Ciconia nigra), der Wachtelkönig (Crex crex), der Schreiadler (Aquila pomarina), der Weißrückenspecht (Picoides leucotos), der Kranich (Grus grus), der Biber (Castor fiber), der Fischotter (Lutra lutra), der Wolf (Canis lupus) und der Luchs (Lynx lynx). In Lettland befinden sich außerdem große Fledermauskolonien von verschiedenen Arten, die auch in Lettland überwintern.
Die größten Umweltinvestitionen Lettlands fließen in die Entwicklung der Wasserwirtschaft, die Abfallverwertung, den Naturschutz, die Strahlungssicherheit, Energiesparprogramme und die regionale Entwicklung.
Lettland hat eine lange Umweltschutztradition – die ersten Bestimmungen und Gesetze über die Waldverwendung wurden im 16. und 17.Jahrhundert erlassen. Seit dieser Zeit werden in der Forstwirtschaft Schutz und Pflegeprinzipien, entsprechend dem Wissen über den Umweltschutz, sowie Jagdeinschränkungen beachtet. Im 19. Jahrhundert gab es Bemühungen zur Befestigung der Dünenzonen an der Ostsee und der Rigaer Bucht. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde der kulturhistorische und natürliche Wert vieler Waldflächen erkannt und unter Schutz gestellt. Das erste Naturschutzgebiet in Moricsala (im Usma-See) wurde schon 1912 gegründet. In den Wäldern sind viele Mikroschutzzonen zum Schutz von seltenen Tieren (besonders Vögeln), Pflanzen, Flechten und Pilzen eingerichtet. Das „Rote Buch“ Lettlands wurde 1977 eingerichtet und anfangs waren dort 112 Pflanzen und 119 Tierarten registriert. Die Listen werden regelmäßig überarbeitet und ergänzt. Lettland hat die internationalen Washingtoner, Berner und Ramsarer Konventionen ratifiziert.
4.2 Großschutzgebiete
Stadt: Cesis-Sigulda
Der Gauja Nationalpark wurde 1973 noch unter sowjetischer Regierung im heutigen Lettland gegründet. Er umfasst 91.745 ha in fünf verschiedenen Schutzkategorien. Die Naturreservate nehmen einen kleinen, aber bedeutenden Teil der Fläche ein und dürfen nicht betreten werden. Der Park umfasst das Urstromtal des Flusses Gauja und seiner Nebenflüsse – eine besonders urwüchsige Landschaft. An den Ufern von Gauja, Amata, Brasla und anderen kleinen Flüssen und Bächen finden sich Sandsteinklippen, Felsen und Höhlen. Die ersten Touristen besuchten schon im 19. Jahrhundert diese Region. Heutzutage konzentriert sich der Tourismus vor allem in den beiden Städten Sigulda und Cēsis. Weitere Attraktionen sind das Museum Turaida, die Āraisi-Seefestung und der Līgatne Naturpark sowie die archäologischen Stätten Zvārtes Felsen, Ērgļu (Ērģeļu) Klippen und Sietiņiezis Felsen. An den Ufern der Flüsse Gauja, Amata und Brasla befinden sich Zeltplätze. Etwa 47 % der Fläche des Nationalparks sind von Wald bedeckt. Etwa 900 Pflanzenarten, 149 Vogelarten and 48 Säugetierarten sind im Park zu finden.
Kemeri-Nationalpark
Stadt: Kemeri
Region: Riga/Jurmala
Der Kemeri-Nationalpark (KNP) wurde erst 1997 nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit Lettlands eingerichtet und ist damit der jüngste der drei Nationalparks Lettlands. Er ist 38.114 ha groß und umfasst einen Teil der Stadt Jurmala. Der Park besteht zur Hälfte aus Wald und zu einem Viertel aus Moor. In den Wäldern kommen Damwild, Wildschweine, Bären und Wölfe vor. In den Moorgebieten leben Elche und die kleinen und größeren Wasserflächen innerhalb der Moore sind von Bibern bevölkert.
Stadt: Dundaga
Der Slitere-Nationalpark wurde bereits 1921 während der ersten Unabhängigkeit Lettlands eingerichtet. Er umfasst 16.360 ha und ist ein einzigartiges historisches Zeugnis für die geologische Geschichte des Baltikums. Die Sanddünen stammen aus der Zeit, als sie die Küste des Baltischen Eissees formten und sind zwischen 9.000 und 11.000 Jahre alt. Der Nationalpark ist eine der artenreichsten Regionen entlang der Ostseeküste. Gemäßigte, Tundra- und Taigazonen finden sich auf engstem Raum. In diesem Nationalpark ist es dementsprechend möglich einige verschiedene Ökosysteme zu sehen, ohne lange Strecken zurücklegen zu müssen.
4.3 Welterbestätten
Historischer Stadtkern von Riga (K/1997)
Die Altstadt Rigas wird auf der westlichen Seite vom Fluss Daugava (Düna) und östlich an Stelle der ehemaligen Befestigungsanlagen von ausgedehnten Parks begrenzt. Am Rathausplatz befindet sich das Okkupationsmuseum – ein schwarzer Kastenbau, in dem die Zeit der deutschen und vor allem sowjetischen Besatzung und der lettische Widerstand dargestellt werden. In unmittelbarer Nachbarschaft wurde das im zweiten Weltkrieg zerstörte Schwarzhäupterhaus rechtzeitig zum Stadtjubiläum 2001 neu errichtet. Ursprünglich diente dieses Gebäude als Treffpunkt für die Zunft lettischer Kaufleute, die früher nur unverheiratet Zutritt bekamen. Auf dem Platz davor steht die ebenfalls nachgebildete Rolandsfigur. Das Original dieser Figur findet sich in der nahe gelegenen Petrikirche, die heute nur noch als Ausstellungsraum für zeitgenössische Kunst dient. Auf dem Turm der Petrikirche bietet eine Aussichtsplattform einen schönen Blick über die Stadt Riga.
Weitere Sehenswürdigkeiten in Riga sind die Häuser der Großen und der Kleinen Gilde. Diese dienten früher deutschen Kaufleuten bzw. den Handwerkern als Versammlungsort, heute werden sie für kulturelle Zwecke genutzt. Gegenüber der Großen Gilde steht das originelle Katzenhaus, dessen Erbauer einst von der Gilde als Mitglied abgelehnt worden war. Erbost setzte er zwei Katzenfiguren auf das Dach seines Hauses, die ihr Hinterteil direkt den Gildehäusern entgegenstreckten. Später wurde der Kaufmann doch noch in die Gilde aufgenommen, musste seine Katzen allerdings umdrehen lassen.
Der Dom Rigas ist die größte Kirche des Baltikums und bietet insgesamt 5000 Gläubigen Platz. Einen weiteren Rekord stellte die im Dom befindliche Orgel auf, die 1884 fertig gestellt die größte der Welt war. Das Rigaer Schloss beheimatet heute den Präsidentensitz Lettlands und drei verschiedene Museen: Das Historische Museum, das Museum für ausländische Kunst und das Janis-Rainis-Museum, welches sich der Kulturgeschichte Lettlands widmet.
Struve-Bogen (K/GÜ/2005)
Mit der Aufnahme des Struve-Bogens verzeichnen gleich zehn Länder einen gemeinsamen Eintrag in der Welterbeliste: Belarus, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, die Republik Moldau, Norwegen, Russland, Schweden und die Ukraine. Der Struve-Bogen ist eine Kette von geodätischen Messstationen von Hammerfest am Nordkap bis Ismail am Schwarzen Meer. In der Welterbeliste repräsentieren 34 der 265 Messstationen das gemeinsame Erbe der beteiligten Länder. Der Astronom Friedrich Georg Wilhelm Struve führte von 1816 bis 1855 die Meridianmessung durch und überbrückte eine Länge von 2820 Kilometern. Die Messung diente der exakten Bestimmung der Größe und Form unseres Planeten und war ein bedeutender Schritt für die Geowissenschaften. Der Struve-Bogen ist ein außergewöhnliches und frühes Beispiel für internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit.

